Alexander Throm MdB |Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Throm bewirbt sich erneut um Kandidatur der CDU im Bundestagswahlkreis Heilbronn

Der Heilbronner CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Throm bewirbt sich erneut um die Kandidatur der CDU im Wahlkreis Heilbronn für die Bundestagswahl 2021. Das erklärte der CDU-Kreisvorsitzende kürzlich in einer Mitteilung an die Mitglieder der Christdemokraten im Stadt- und Landkreis Heilbronn, nachdem er den Vorstand des CDU-Kreisverbandes Heilbronn vorab über seine Entscheidung informiert hatte.
 „Ich möchte meine erfolgreiche Arbeit in Berlin auch nach der Bundestagswahl 2021 fortsetzen und es wäre mir eine Ehre, meine Heimat für weitere vier Jahre im Deutschen Bundestag vertreten zu dürfen“, so  Throm. Nachdem sich die CDU/CSU-Fraktion im Deutsche Bundestag in der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen  Sommerpause für eine Änderung des Wahlrechts, noch vor der kommenden Bundestagswahl, ausgesprochen hat, hat der Heilbronner CDU-Kreisvorstand eine bereits auf den 24. Juli angesetzte Nominierungsversammlung einstimmig auf den Herbst diesen Jahres verschoben. Ziel der Umgestaltung des Wahlrechts ist die Dämpfung des Anwachsens des Deutschen Bundestages. Throm hatte sich bereits früh für eine solche Wahlrechtsreform ausgesprochen und in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Änderung des Wahlrechts geworben.  Da der jetzt auf dem Tisch liegende Reformvorschlag, wie von Throm bereits seit Langem gefordert, eine Reduzierung der momentan 299 Wahlkreise in Deutschland vorsieht, müsste eine bereits vorher durchgeführte Nominierungsveranstaltung nochmals wiederholt werden. Konkret sieht der aktuelle, von Unionsseite vorgebrachte, Vorschlag eine Reduzierung der momentan 299 Wahlkreise auf 280 Wahlkreise vor. Zudem sollen sieben Überhangmandate nach der Bundestagswahl nicht ausgeglichen werden. Der Heilbronner Abgeordnete Alexander Throm unterstützt diesen Vorschlag. „Eine moderate Reduzierung der Wahlkreise ist notwendig und richtig, um ein weiteres Anwachsen des Parlaments zu verhindern“, so Throm. Der Vorschlag sei ein guter Kompromiss, der zu einer Dämpfung des Anwachsens des Bundestages führe, ohne dabei den Wählerwillen auszuhebeln, sagte Throm mit Blick auf andere, zuvor diskutierte, Vorschläge zur Änderung des Wahlrechts.  Throm sitzt seit rund drei Jahren für die CDU im Deutschen Bundestag, nachdem er bei der Bundestagswahl 2017 das Direktmandat im Wahlkreis Heilbronn erringen konnte. Im Deutschen Bundestag ist Throm ordentliches Mitglied im Innenausschuss, wo er als Berichterstatter für die Themen Migration und Einwanderung  maßgeblich an der Ausarbeitung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes beteiligt war.  Aber auch in Sachen  Mietrecht und Mieterschutz konnte Throm wichtige Akzente setzen. So setzte sich Throm dafür ein, dass die Kosten für Modernisierungen nur noch in Höhe von 8% auf den Mieter umgelegt werden können, statt wie bisher in Höhe von 11 %. Im Kampf gegen Hass und Hetze im Internet stand Throm an der Spitze einer Initiative, die sich für die Strafbarkeit des Befürwortens von Straftaten im Internet einsetzte. Auch dieser Vorstoß war erfolgreich. Darüber hinaus vertritt Throm die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Untersuchungsausschuss „Breitscheidplatz“, der mit der Aufarbeitung des Terroranschlages in Berlin am 19. Dezember 2016 betraut ist. Nachdem der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Deutschen Bundestag, Prof. Dr. Stephan Harbarth, als Vizepräsident ans Bundesverfassungsgericht wechselte, wo er mittlerweile Präsident ist, rückte Throm für diesen zudem in den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung nach.