Alexander Throm MdB |Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Coronavirus: Unterstützung für unsere Betriebe und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Bund und Land

Die wirtschaftlichen Auswirkungen und Einschnitte der Corona-Krise sind enorm.

Zur Unterstützung in dieser herausfordernden Zeit haben Bund und Länder ihre Rettungsschirme aufgespannt.

Im beigefügten Schreiben habe ich Ihnen die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten und wichtige Informationen für Baden-Württemberg zusammengefasst. Leiten Sie dieses Schreiben gerne auch an Ihnen bekannte Unternehmen, Selbstständige und betroffene Stellen weiter.

Für Ihre Fragen und Anliegen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren und bleiben Sie gesund.



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Unterstützung für unsere Betriebe und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Bund und Land

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Corona-Virus bedroht Menschenleben. Deshalb ist höchste Vorsicht geboten und weitreichende Maßnahmen sind notwendig. All das hat einschneidende Auswirkungen auf unser tägliches Leben und auf unser ganzes Land. Das gilt auch für unsere Wirtschaft: Sehr viele kleine, mittlere und große Unternehmen sind dramatisch betroffen.

Unser Ziel in dieser Lage ist es, Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen, damit sie durch die Krise kommen. Die zentrale Botschaft dabei lautet: Es geht uns um jedes Unternehmen, vom Solo-Selbständigen über den kleinen Betrieb und den großen Mittelständler bis zum Konzern. 

Bund und Länder sind dabei gemeinsam gefordert. Für Baden-Württemberg gilt: In einem engen Austausch von Bundes- und Landespolitik werden die Maßnahmen verzahnt und aufeinander abgestimmt, damit in der Summe eine optimale Wirkung erzielt wird. 

Wir wollen dies mit folgenden Maßnahmen und Angeboten erreichen:

1. Soforthilfe

Soforthilfe zur Unterstützung von Solo-Selbständigen, Kleinunternehmern und Betrieben bis 50 Mitarbeiter u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten:

Der Bund hilft:

  • Bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) 
  • Bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) 
  • Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden. 
  • Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona, diese sind zu versichern.

 Das Land hilft:

  • Branchenoffener Fonds für alle Selbständigen und mittelständischen Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs. Dabei sollen je nach Einzelfall bei Betrieben ab 11 Mitarbeitern Mittel in Höhe bis zu 30.000 Euro fließen. Für kleinere Betriebe gelten o.g. Fördersummen. Diese werden nicht addiert.

Ab Mittwoch (25.03.2020) können diese Hilfen bei den entsprechenden Kammern (IHK, Handwerkskammer) vor Ort beantragt werden. Diese Finanzhilfen müssen nicht zurückbezahlt werden. Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse ist die L-Bank.

Der Antrag ist auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg elektronisch abrufbar. Das Antragsformular und die De-minimis-Erklärung sind auszufüllen und mit den auf dem Formular vorgesehenen Erklärungen zu unterschreiben und eingescannt bei der sachlich und örtlich zuständigen Kammer elektronisch einzureichen. Die IHK ist dabei sachlich auch zuständig für alle Solo-Selbständigen, Angehörigen der Freien Berufe und Unternehmen ohne Kammermitgliedschaft. Die zuständige Kammer bestätigt dann die Antragsberechtigung und leitet den qualifizierten Antrag an die L-Bank zur Bewilligung weiter. Die Finanzhilfe wird von der L-Bank unmittelbar auf das Konto des Antragstellers bzw. des Zuschussempfängers angewiesen.

Fortlaufende aktualisierte Informationen gibt es auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/

 

2. Eigenkapital

Bund und Land unterstützen die Unternehmen durch die Stärkung von Eigenkapital.

Der Bund hilft:

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WFS) dient der Stabilisierung von systemrelevanten Unternehmen und dient der Sicherung von Arbeitsplätzen, Lieferketten und Wertschöpfung. Zum Schutz unserer Wirtschaft, der Abwendung von Verkäufen und Insolvenzen wird der Bund einspringen. Dafür werden bereitgestellt:

  • 400 Mrd. Euro Garantierahmen, um Unternehmen die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu erleichtern und so Liquiditätsengpässen zu begegnen. 
  • 100 Mrd. Euro Kreditermächtigung für Rekapitalisierungsmaßnahmen
  • 100 Mrd. Euro Kreditermächtigung zur Refinanzierung des Durchleitungsgeschäfts der KfW für die ihr durch die Bundesregierung zugewiesenen Sonderprogramme.

Das Land hilft: 

  • Einrichtung eines Beteiligungsfonds bei der L-Bank für kleine und mittlere Unternehmen, der mit einer Milliarde Euro ausgestattet ist. Damit soll das Eigenkapital von an sich gesunden, angesichts der Krise aber in Not geratenen, systemrelevanten Unternehmen gestärkt werden, damit diese wieder liquide und kreditwürdig werden und so die Krise überstehen können.

 3. Steuern

 Für die von der Corona-Epidemie betroffenen Unternehmen und Selbständigen gelten bis zum 31. Dezember 2020 folgenden Erleichterungen:

  • Die Herabsetzung der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen (einschl. Solidaritätszuschlag) soll bei Darlegung der Verhältnisse vom Finanzamt vorgenommen werden. Bei der Gewerbesteuer soll entsprechend vorgegangen werden. 
  • Die Stundung der Einkommen-, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer soll ebenfalls unter Darlegung der Verhältnisse erfolgen. Dabei sind vom Finanzamt keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. Die Stundung der Gewerbesteuer ist in diesen Fällen bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen, es sei denn, das zuständige Finanzamt hat die Aufgabe nicht an die Gemeinde übertragen. Dann ist auch hier das Finanzamt zuständig.
  • Vollstreckungsmaßnahmen wegen Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuerrückständen werden ausgesetzt, wenn das Unternehmen von den Corona-Maßnahmen betroffen ist. Säumniszuschläge sollen erlassen werden.
  • Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31. Dezember 2020. Darüber hinausgehende Anträge auf Stundung oder Herabsetzung müssen gesondert begründet werden. 

 4. Bürgschaftsprogramme

 Der Bund hilft: 

  • Aufstockung Gewährleistungsrahmen um bis zu 93 Mrd. Euro (entsprechend der im Haushaltsgesetz gegebenen Möglichkeit) 
Diese Erhöhung führt insbesondere zu folgenden Maßnahmen:

a)   KfW-Unternehmerkredit (etablierte Unternehmen) werden für Großunternehmen geöffnet (bisher Umsatz 500 Mio. Euro; jetzt bis zu 2 Mrd. Euro) und Risikoübernahme bis zu 80 % für Kredite bis 200 Mio. Euro erhöht.

 b)  Für kleine und mittlere Unternehmen bietet die KfW eine 90%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an.

 c)   KfW-Kredit für Wachstum: Umsatzgrenze von 2 auf 5 Mrd. Euro erhöht; keine Beschränkungen mehr auf bestimmten Bereich; erhöhte Risikoübernahme auf bis zu 70 %. Unternehmen mit mehr als 5 Mrd. Euro Umsatz weiterhin Einzelfallprüfung.

 d)  Größere und schnellere Handlungsfähigkeit von Bürgschaftsbanken, indem das der Bürgschaftshöchstbetrag auf 5 Mio. Euro verdoppelt wird und die Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig durch die Bürgschaftsbanken) innerhalb von 3 Tagen getroffen werden können.

 e)   Erweiterung des Großbürgschaftsprogrammes auf Ganzdeutschland statt strukturschwacher Gebiete (Betriebsmittel- und Investitionsabsicherungen ab 50 Mio. Euro)

 f)    Zusätzliche Sonderprogramme für nicht unter die oben genannten Programme fallenden Unternehmen sollen aufgelegt werden.

 

Das Land hilft: 

  • Zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen für Unternehmen sowohl der gewerblichen Wirtschaft als auch der freien Berufe etablierte Förderinstrumente zur Verfügung.
  • Der Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaften wird im Haushalt von 200 Millionen auf eine Milliarde Euro verfünffacht. 


6. Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld

Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden rückwirkend ab 1. März 2020 - vorerst bis zum 31.12.2020 befristet - wie folgt erleichtert:

 

  • Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind (statt bisher 1/3), damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit für die Ausfallzeit zu 100 Prozent von der BA erstattet.
  • Kurzarbeitergeld können auch Zeitarbeiter erhalten; es gibt keine Ungleichbehandlung mit Stammpersonal.
  • In Betrieben, in denen Regelungen zur Führung von Arbeitskonten bestehen, wird auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet.
  • Für Bezieherinnen und Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht aus der Winterbeschäftigungs-Umlage, sondern auch aus Beitragsmitteln erstattet.
  • Unternehmen können den krisenbedingten Arbeitsausfall ab sofort bei der Arbeitsagentur anzeigen; das gilt auch für Zeitarbeitsunternehmen 

 

7. Wichtige Telefonnummern und Ansprechpartner

 

Thema

Ansprechpartner

Kontaktdaten 

Allgemeine Fragen zum  Coronavirus

Hotline  Landesgesundheitsamt/

 

Hotline  Bundesgesundheitsministerium

0711 904-39555

 

 

 

030 346465100

Medizinische Fragen, Terminvermittlung bei Ärzten

 

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

 

 

116 117

Wirtschaftsbezogene  Fragen zum Coronavirus

Hotline  Bundeswirtschaftsministerium

 

030 186151515

Informationen zum Thema  Kurzarbeitergeld für  Arbeitgeber

 

 

Bundesagentur für Arbeit

 

 

0800 4 555520

Informationen zum Thema  Kurzarbeitergeld für  Arbeitnehmer

 

 

Bundesagentur für Arbeit

 

 

0800 4 555500

Unterstützung bei  Betriebsmittel-, Liquiditäts-  und  Überbrückungsfinanzierung

 

 

Wirtschaftsförderung der L-  Bank Baden-Württemberg

 

 

 

0711 122-2345

Serviceauskunft zu KfW  Hilfsprogrammen

 

KfW-Bank

 

0800 539 9001


Seien Sie versichert, dass ich mich als Abgeordneter weiterhin für die Unternehmen und für die Selbstständigen aus unserer Region einsetzen werde. Gerne können Sie dieses Schreiben auch an weitere betroffene Firmen und Institutionen weiterleiten.

Für Ihre Fragen und Anliegen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Throm MdB