Alexander Throm MdB |Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Alexander Throm MdB: „Freigabe von Cannabis als Genussmittel muss tabu bleiben“

Der Heilbronner CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Throm wendet sich gegen vielfältige Bestrebungen in der Politik, das Verbot von Cannabis als Genussmittel ganz oder teilweise zu lockern, denn es bestehe keinerlei Anlass zur Entwarnung. Trotz des Verbots sei nach einem kurzfristigen Rückgang seit 2011 insbesondere bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren wieder ein Anstieg des Cannabis-Konsums zu beobachten, stellt der Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung fest. 
Hinzukomme, dass sich der Wirkungsgrad von Cannabis in den letzten Jahren massiv verstärkt habe. Der für den Rausch verantwortliche THC-Gehalt stieg bei Haschisch innerhalb der letzten 20 Jahre um das Dreifache: durchschnittlich von 4,9% im Jahr 1996 auf 14,7% in 2017. Damit nehme die Gefahr der kurz- und vor allem langfristigen Gesundheitsrisiken, insbesondere Beeinträchtigungen der kognitiven Fähigkeiten bzw. der Auslösefaktor für psychische Erkrankungen, zu.

Dennoch treten die Fraktionen der FDP, Bündnis 90 die Grünen und die Linken immer wieder mit unterschiedlichen Initiativen an den Gesetzgeber für eine Neuregulierung des Umgangs mit Cannabis heran. Während die FDP die Bundesregierung aufgefordert hat, die Grundlage für die Genehmigung von Modellprojekten zur kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel zu schaffen, treten Grüne und Linke für eine Abschaffung der bisherigen „Prohibitionspoltik“ ein. Beide Fraktionen wollen Möglichkeiten einer kontrollierten Abgabe öffnen; sogar eine Teilhabe des Staates über eine sogenannte Cannabissteuer ist im Gespräch.

„Einem solchen Ansinnen trete ich entschieden entgegen“, stellt der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Throm klar. „Hier darf es keine Liberalisierung geben, denn Cannabis führt bei Jugendlichen und bei längerfristigem Konsum zu ganz erheblichen Gesundheitsrisiken. Es ist darüber hinaus regelmäßig die Einstiegsdroge für härtere berauschende Drogen.“ Ziel müsse sein, Jugendliche und junge Erwachsene vom Cannabis-Konsum ganz abzuhalten oder zumindest den Einstieg hinauszuzögern und zu erschweren.

„Die bisherige Verbotspolitik ist keinesfalls gescheitert“, führt Throm weiter aus, „da ein sehr hoher Anteil der Bevölkerung gerade deshalb nicht oder nur in erschwertem Maße mit Cannabis in Kontakt gekommen ist, eben weil es verboten ist“. Wer hier mit linksliberalem Gedankengut eine vermeintliche Wohltat und Befreiung von strafrechtlichen Fesseln erwirken wolle, der nehme eine nachhaltige Gesundheitsgefährdung in weiten Teilen unserer Bevölkerung billigend in Kauf.

Hinweis: Selbstverständlich kann die Verabreichung von Cannabis aus medizinischen Gründen, etwa zur Schmerztherapie sinnvoll sein. Dies ist mit dem Konsum rein zu Genusszwecken nicht zu verwechseln.