Alexander Throm MdB |Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Neue Grundsteuer darf nicht zu Mehreinnahmen der Bürgerinnen und Bürger führen

Throm fordert eine Anpassung der städtischen Hebesätze um erhöhte Steuerbelastung zu verhindern

Der Entwurf zur notwendigen Reform der Grundsteuer von SPD-Bundesfinanzminister Olaf Scholz steht sehr in der Kritik. Der von der Union vorgebrachten Kritik muss sich der Minister stellen, denn sowohl bei Hauseigentümern als auch bei Mietern herrscht derzeit große Unsicherheit. 
Neben mehr Bürokratie besteht nach dem Scholz-Papier vor allem die Gefahr einer übermäßigen Belastung der Häuser und Wohnungen in den Städten. „Dies dürfen wir nicht zulassen – es darf zu keiner Ungleichbehandlung von Stadt und Land kommen!“, betont der Heilbronner Bundestagsabgeordnete Alexander Throm entschieden. 

Nach dem Beschluss der Grundsteuerreform muss auch dringend eine Anpassung der Hebesätze in den Kommunen erfolgen. Auch wenn es einzelne Verschiebungen bei der steuerlichen Bewertung geben könne, dürfe es für die Stadt Heilbronn insgesamt nicht zu einer Erhöhung der Gesamteinnahmen kommen. „Die Reform darf zu keiner versteckten Grundsteuererhöhung der Stadt durch die Hintertür führen“, so Throm. „Deshalb erwarte ich eine Selbstverpflichtung der Stadt, dass eine Anpassung der städtischen Hebesätze so erfolgt, dass es zu keinen Gesamtmehreinnahmen aus der Grundsteuer kommt.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte die derzeitige Regelung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und zwingend eine Nachbesserung bis Ende 2019 durch Bundestag und Bundesrat gefordert.